Mindeshaltbarkeitsdatum (MHD) 

Kann ich ein Lebensmittel  auch nach dem Ablauf nochverzehren?

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt nicht direkt die Haltbarkeit eines Lebensmittels an, sondern sagt vielmehr aus, bis zu welchem Datum es bei sachgerechter Lagerung ohne nennenswerte Qualitätsverluste bleibt. In vielen Fällen ist ein Lebensmittel, wenn sachgerecht gelagert, auch nach Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums noch genießbar. Wichtig: Das MHD gilt nur für ungeöffnete Verpackungen.

Hier ein paar Tipps zur Haltbarkeit und zum Umgang mit Lebensmitteln.

Grundsätzlich gilt: Vor dem Verzehr von Lebensmitteln, die bereits geöffnet waren, ist deren Qualität immer mit "Augen, Nase, Mund" zu prüfen, bevor sie verwendet oder gegessen werden.

Milch und Molkereiprodukte: Geöffnete Milchpackungen sind im Kühlschrank in der Regel bis zu drei Tage haltbar. Joghurt, Quark, Käse und Co sind ungeöffnet und ausreichend gekühlt meist einige Tage länger haltbar, als das MHD angibt. Sollten sich Farbe, Konsistenz oder Geschmack verändert haben, ist von einem Verzehr abzuraten.

Eier: Die Lagerung im Kühlschrank bremst die Vermehrung von Keimen, wie insbesondere auch den gefährlichen Salmonellen. Für Speisen mit rohen Eiern wie Tiramisu besser nur ganz frische Eier verwenden. Bei abgelaufenem MHD sollte man Eier allenfalls noch durchgegart verzehren.

Fisch und Fleisch sind sehr empfindlich gegenüber Verderb. Das MHD sollte hier besser nicht ausgereizt werden. Am besten verzehrt man diese tierischen Produkte so frisch wie möglich. Besonders Hackfleisch hält nur unter Schutzatmosphäre verpackt länger als einen Tag und nur bei Temperaturen unter + 2 °C. Häufig ist der Kühlschrank aber auf etwa + 8 °C eingestellt. Mit einem speziellen Kühlschrankthermometer kann man das überprüfen. Die kühlste Zone des Kühlschranks ist meist die Glasplatte über dem Gemüsefach. Für den Transport von frischem Fleisch und Fisch nach dem Einkauf empfiehlt sich eine Kühltasche, gerade in den warmen Sommermonaten. Salami oder Gepökeltes halten sich übrigens etwas länger.

Tiefkühlprodukte sind in der Regel, sofern durchgängig gefroren verwahrt, auch nach Ablauf des MHDs noch verzehrbar. Helle Stellen (Gefrierbrand) kann man wegschneiden. Aufgetautes nicht wieder einfrieren. Insbesondere Fisch und Fleisch möglichst kühl (im Kühlschrank abgedeckt) auftauen und anschließend gründlich durcherhitzen. Gemüse kann direkt in tiefgekühltem Zustand in den Topf gegeben werden. Frische Lebensmittel, zum Beispiel Kräuter, Brot und Butter, können problemlos eingefroren werden. Sinnvoll ist ein frühzeitiges Einfrieren, dann sind diese Produkte auch beim Wiederauftauen noch frisch.

Konserven: Vollkonserven müssen nicht gekühlt werden und sind mindestens 18 Monate haltbar, häufig deutlich länger. Theoretisch können sie unbegrenzt gelagert werden, selbst Fleischkonserven. Konsistenz, Farbe und Geschmack können allerdings leiden. Vorsicht bei gewölbten Dosen und Deckeln von Gläsern sowie nicht mehr dicht sitzendem Vakuumverschluss – für diese Wölbung können gesundheitsgefährdende Keime verantwortlich sein. Angeknickte oder verbeulte Dosen können an den Knickstellen durchrosten, hier die Innenseite der Dose und den Inhalt sehr kritisch prüfen.

Trockenprodukte: Je weniger Feuchtigkeit ein Lebensmittel enthält, desto besser ist es haltbar, denn die Bedingungen sind schlecht für Keime, die den Verderb fördern. Zucker und Salz beispielsweise, aber auch Essig und Honig – wegen ihres hohen Säure- bzw. Zuckergehaltes - sind nahezu unbegrenzt lagerfähig. Mehl, Nudeln und Reis sind bei guter Lagerung in der Regel wesentlich länger haltbar, als das MHD angibt. Eine Ausnahme bilden Vollkornprodukte. Die Keimlinganteile enthalten Fettsäuren, die ranzig werden können.

Obst und Gemüse: Exotische Südfrüchte wie Bananen oder Orangen, aber auch Tomaten vertragen kühle Temperaturen nicht. Himbeeren, Spinat oder Brokkoli hingegen bewahrt man am besten im Gemüsefach des Kühlschranks auf. Licht und Wärme fördern hier Verderb und Vitaminverlust. Ideal für Äpfel und Kartoffeln sind kühle Vorratskammern.

Quelle: Stiftung Warentest, April 2009: "Nicht gleich wegwerfen"