Was ist der Unterschied zwischen der Bio- und der konventionellen Legehennenhaltung?

Bio-Bauern achten auf eine artgerechte und umweltverträgliche Haltung und Fütterung der Legehennen. Ziel der Bio-Legehennenhaltung ist, dass die Tiere ihren natürlichen Verhaltensbedürfnissen nachgehen können und die Tierhaltung dem Bauern und seinen Mitarbeitern ein Einkommen sichert. Insbesondere durch folgende Merkmale unterscheidet sich die Bio- von der konventionellen Legehennenhaltung:

Anzahl Tiere im Stall

Bio-Legehennen:

  • Je Stall sind höchstens 3.000 Tiere erlaubt
  • Pro Hektar (= 10.000 qm) landwirtschaftlicher Nutzfläche dürfen max. 230 Legehennen gehalten werden (bei Bioland, Demeter, Naturland: max. 140)

Konventionelle Legehennen:

  • Bis zu 20.000 Tiere pro Stall sind üblich, Gruppen sind auf bis zu 6.000 Tiere begrenzt

Stallfläche

Bio-Legehennen:

  • max. 6 Tiere sind pro qm Stallfläche zulässig

Konventionelle Legehennen:

  • max. 12,5 Tiere je qm Stallfläche bei Kleingruppenkäfigen

Stallhaltung

Bio-Legehennen:

  • mind. 1/3 der Stallfläche als eingestreuter Raum zum Scharren, Staub- und Sandbaden, ständig Frischluft
  • erhöhte Sitzstangen, 18 cm je Tier
  • Nicht vorgeschrieben, aber in der Praxis etabliert, ist ein überdachter Schlechtwetterauslauf („Wintergarten“)

Konventionelle Legehennen:

  • Einstreuvorgaben nicht geregelt
  • Sitzstange mit 15 cm je Tier

Tageslicht

Bio-Legehennen:

  • Vorgeschrieben

Konventionelle Legehennen:

  • Für Altställe nicht vorgeschrieben. Für Gebäude ab Baujahr 2002 erforderlich, jedoch weniger Lichtmenge vorgeschrieben als bei den Bio-Verbänden

Grünauslauf

Bio-Legehennen:

  • mind. 4 qm pro Tier mit Pflanzen und Gehölzen bzw. Deckung zum Schutz vor Raubtieren vorgeschrieben, freier Auslauf verpflichtend (außer bei extremer Witterung)

Konventionelle Legehennen:

  • Nicht vorgeschrieben.
  • Bei Freilandhaltung mind. 4 qm pro Tier vorgeschrieben

     

Schnäbel

Bio-Legehennen:

  • Schnäbel dürfen bei Verbänden wie Bioland, Demeter,Naturland und Biopark nicht beschnitten oder touchiert werden; bei sonstigen Bio-Betrieben allenfalls mit Ausnahmegenehmigung

Konventionelle Legehennen:

  • in der Regel beschnitten oder touchiert

Futter

Bio-Legehennen:

  • Bio-Futter, mindestens 50% des Futters aus eigener Erzeugung oder von eng kooperierenden Betrieben und zusätzlich 20% aus der Region
  • 100 % Öko-Futter ist vorgeschrieben, konventionelles Futter ist nicht mehr erlaubt.
  • Nicht erlaubt sind synthetische Dotterfarbstoffe, künstliche Eiweiße und gentechnisch veränderte Futtermittel

Konventionelle Legehennen:

  • Futter zugekauft, durch Mais- und Sojazugabe häufig gentechnisch verändert
  • Synthetische Dotterfarbstoffe, künstliche Eiweiße und gentechnisch veränderte Futtermittel sind erlaubt

Arzneimittel

Bio-Legehennen:

Bei der ökologischen Tierhaltung gilt das Prinzip der Vorbeugung von Krankheiten durch artgerechte Haltung und hochwertige Futtermittel. Treten dennoch Gesundheitsstörungen auf, werden folgende Regeln angewandt:

  • Behandlung vorrangig mit Naturheil-, phytotherapeutischen und homöopathischen Verfahren
  • Die vorbeugende Bestandsmedikation, insbesondere mit Antibiotika, ist nicht gestattet
  • Landwirt muss über alle Behandlungen eine Stallbuch führen
  • Anzahl der Behandlungen je Jahr streng begrenzt
  • Nach Medikamentengabe muss bis zur Gewinnung eines tierischen Erzeugnisses die doppelte Wartezeit gegenüber der gesetzlichen Vorschrift eingehalten werden

Konventionelle Legehennen:

  • Vorbeugende Bestandsmedikation, vor allem mit Antibiotika, ist erlaubt bzw. die Regel
  • Zahl der Behandlungen nicht begrenzt
  • Einfache Wartezeit nach Medikamentengabe bis zur Gewinnung eines tierischen Erzeugnisses