Alnatura
Foyer der Alnatura Arbeitsgemeinschaft mit Logo und dem Slogan, sinnvoll für Mensch und Erde.

Geschäftskunden Alnatura Gutscheine für Geschäftskunden

Sie möchten Ihren Mitarbeitenden, Kundinnen oder Geschäftspartnern eine besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen? Mit den Alnatura Gutscheinen verschenken Sie Bio-Produkte, nachhaltigen Genuss und Auswahl aus einem vielfältigen Sortiment.

Für jeden Anlass das passende Geschenk

Ob als Dankeschön, Weihnachtsgeschenk, Jubiläumsprämie oder kleine Aufmerksamkeit zwischendurch – mit einem Alnatura Gutschein schenken Sie Ihren Mitarbeitenden, Geschäftspartnern oder Ihren Kunden die Möglichkeit, aus einer großen Auswahl an Bio-Lebensmitteln, Naturkosmetik und vielen weiteren Produkten zu wählen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Ideal für Unternehmen: Perfekt als Wertschätzung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als Geschenk für Kunden oder als Aufmerksamkeit zu besonderen Anlässen.

  • Flexible Gutscheinwerte: Sie bestimmen den gewünschten Wert der Gutscheine. Gutscheinwerte sind zwischen 20 € und 200 € (in vollen Euro-Beträgen) möglich.

  • Freie Auswahl: Die Gutscheine können in allen Alnatura Super Natur Märkten eingelöst werden.

  • Einfache Einlösung: Das Guthaben kann vollständig oder in Teilbeträgen genutzt werden.

  • Übertragbar: Die Gutscheine können an andere Personen weitergegeben werden.

So funktioniert die Bestellung

  1. Füllen Sie das Bestellformular vollständig aus und senden es an geschenkkarten@alnatura.de.

  2. Nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns eine Rechnung.

  3. Nach Zahlungseingang werden die bestellten Gutscheine für den Versand freigegeben und an Sie versendet.

  4. Sobald Sie die Gutscheine erhalten haben, werden diese für Sie aktiviert.

Bitte beachten Sie: Der Versand der Gutscheine erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung der Rechnung.

Bestellformular herunterladen

Bedingungen

  • Nicht wiederaufladbar: Nach Ausstellung kann die Gutscheinkarte nicht erneut aufgeladen werden.

  • Die gesetzliche Frist für die Verjährung von Gutscheinen beträgt drei Jahre nach dem Ausstellungdatum (§ 195 BGB) und wird ab dem 31.12. des Ausstellungsjahres gerechnet (§ 199 BGB).

  • Der Mindestaufladbetrag beträgt 10 Euro

  • Eine Barauszahlung des Guthabens ist nicht möglich

  • Bei Verlust oder Beschädigung der Karte erfolgt kein Ersatz