Ökostrom
Seit der Liberalisierung des Strommarktes 1998 können Verbraucher wählen, welches Unternehmen sie mit Strom versorgt. Die Energieversorger wiederum können Kunden unabhängig von ihrem Standort beliefern. Natur- oder Ökostrom, grüner oder sauberer Strom, so lauten die Begriffe der Energieversorger, um Verbraucher mit ökologischem Bewusstsein als Kunden zu gewinnen.
Neben vielen kleineren bieten inzwischen alle großen Stromversorger derartige Produkte an. Was verbirgt sich hinter den Begriffen - denn Ökostrom ist kein gesetzlich geschützter Begriff? Welcher Strom erfüllt die Ansprüche an eine nachhaltige Energieversorgung?
Erneuerbare Energien
Eine ökologisch nachhaltige Energieversorgung ist nur mit Strom aus erneuerbaren (regenerativen) Energiequellen gewährleistet. Die drei wichtigsten Energieträger sind Wind, Sonne und Wasser. Hinzu kommen Biomasse, Umgebungswärme und Erdwärme (Geothermie). Die Nutzung fossiler Energieträger wie Kohle, Öl und Gas gilt dagegen, besonders wegen des CO2-Ausstoßes, als extrem umweltschädlich, Atomkraft spätestens seit dem Reaktorunfall in Tschernobyl (1986) als hoch risikobehaftet. Der stetig wachsende Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in Deutschland betrug im vergangenen Jahr laut Bundesumweltministerium 14,2 Prozent. Damit ist das Ziel, bis 2010 einen Anteil von 12,5 Prozent zu erreichen, schon jetzt übertroffen. Der Gesetzgeber hat außerdem auf die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gesetzt. KWK-Technik nutzt die Abwärme bei der Stromproduktion ein und derselben Anlage. Gegenüber der getrennten Produktion von Strom und Wärme kann der CO2-Ausstoß so um bis zu 50 Prozent reduziert werden.
Grauer Strom
Die gesetzlichen Regelungen zu erneuerbaren Energien sollten das Monopol der alten Energieversorgungsunternehmen aufbrechen, außerdem Investitionen in neue, noch nicht wettbewerbsfähige Technologien und den Bau neuer Anlagen fördern. Deshalb sind die Stromnetzbetreiber verpflichtet, Energie aus regenerativen Quellen oder KWK in ihre Netze einzuspeisen. Die Netzbetreiber müssen den Erzeugern die abgenommene Strommenge mit gesetzlich festgelegten, über dem Marktpreis liegenden Tarifen vergüten. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden auf alle Stromkunden in Deutschland gleichmäßig verteilt. Umgekehrt erhalten die Betreiber ein Netznutzungsentgelt. Die Bundesnetzagentur genehmigt und kontrolliert diese Entgelte. Da es keine Versorgungsnetze gibt, in die ausschließlich grüner Strom eingespeist wird, bezieht letztlich jeder Kunde, physisch gesehen, einen Strommix, den sogenannten grauen Strom.