Geteilter Genuss

Genießen ist natürlich auch während der Schwangerschaft erlaubt. Trotzdem gibt es einige Nahrungs- und Genussmittel, die Sie vom Speisezettel streichen oder deren Genuss Sie einschränken sollten.

 

Alles was Sie jetzt geniessen, teilen Sie auch mit ihrem Baby
  • Alkohol und Zigaretten sind Gift fürs Baby und ab sofort tabu.
  • Schränken Sie den Genuss von Kaffee, schwarzem Tee und anderen koffeinhaltigen Getränken ein. Eine Menge von zwei Tassen bzw. Gläsern pro Tag ist jedoch erlaubt.
  • Aufgrund von Toxoplasmose und Listeriose sollten Sie auf rohes Fleisch, rohen Fisch, Rohmilchkäse, rohe Eier und unpasteurisierte Milch verzichten.
  • Für Fleisch und Fisch gilt: immer gut durchbraten, nichts halb Gegartes essen. Carpaccio, Steak medium, Roastbeaf und Tartar bitte ganz vom Speisezettel streichen.

 

 

Medikamente
Wichtig:
Informieren Sie Ihren Arzt oder Ihre Hebamme über alle Medikamente, die Sie einnehmen - das gilt auch für Vitamin- und Mineralstoffpräparate.

 

 

  • Gegen Ende der Schwangerschaft gilt: Hände weg von Kardamom, Zimt und Nelken. Diese Gewürze können Wehen fördernd wirken und eine Frühgeburt auslösen. Vorsicht ist also geboten bei Weihnachtsgebäck sowie exotischen Gerichten.
  • Manche Limonaden, insbesondere Tonic- oder Bitter Lemon-Getränke enthalten den Stoff Chinin. Dieser steht im Verdacht, Wehen auszulösen und kann in hohen Dosen die Gesundheit des Babys beeinträchtigen. Also besser darauf verzichten und auf Wasser und Saftschorlen zurückgreifen.
  • Bitte schränken Sie den Genuss von Leber und anderen Innereien ein, da sie meist stark mit Giftstoffen belastet sind. Beim übermäßigen Genuss von Leber besteht zudem die Gefahr, ein Zuviel an Vitamin A aufzunehmen, was zu Wachstumsstörungen des Kindes führen kann. Aus dem gleichen Grund sollte auch auf Vitaminpräparate verzichtet werden, die Vitamin A enthalten.

 

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